Technical Support

Quick Help

In unserem technischen Quick Support der FOG GmbH bieten wir Ihnen eine zentrale Anlaufstelle für verschiedene Anliegen rund um unseren Webauftritt. Hier haben Sie die Möglichkeit, defekte Links unkompliziert zu melden, sollten Sie auf der Website darauf stoßen. Darüber hinaus ermöglichen wir Ihnen das einfache Zurücksetzen Ihres Passworts, falls Sie den Zugang zu Ihrem Konto verloren haben oder es aus Sicherheitsgründen erneuern möchten.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Terms of Use

1 | Allgemeine Bestimmungen

1.1 | Unsere Preise sind Euro-Preise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

1.2 | Die Lieferverpflichtung umfasst die von uns schriftlich – auch per E-Mail – bestätigten Lieferungen und Leistungen. Soll der Liefergegenstand Ihren besonderen Zwecken entsprechen, so müssen diese besondere Zweckbestimmung und die Erfordernisse, denen der Liefergegenstand dementsprechend genügen muss, von Ihnen ausdrücklich und vollständig im Auftrag bezeichnet und von uns bestätigt werden.

1.3 | Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich – auch per E-Mail – abgegeben oder bestätigt worden sind.

1.4 | Die Gefahr geht auf Sie über, sobald wir die Ware zur Verfügung gestellt und Ihnen dies angezeigt haben. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, so gilt die Lieferung mit der Anzeige der Versandbereitschaft als erfolgt.

1.5 | Sollte die von Ihnen bestellte Ware oder Leistung nicht mehr vorrätig, verfügbar oder vergriffen sein, sind wir berechtigt von der Ausführung einer Bestellung abzusehen. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren.

2 | Zahlungsbedingungen

2.1 | Alle Zahlungen sind ohne Abzug unverzüglich nach Rechnungsstellung zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb der Frist über den Betrag verfügen können. Wenn Sie Unternehmer sind, können Zahlungen nach unserer Wahl auch auf andere noch offen stehende Forderungen verrechnet werden.

2.2 | Schecks werden zahlungshalber angenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen sind uns unverzüglich zu vergüten.

2.3 | Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch Sie ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Wir sind berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.

2.4 | Stellen Sie Ihre Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommen Sie mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird unsere gesamte Forderung sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3 | Rückgaberecht für Verbraucher

3.1 | Sie haben zwei Wochen ab Erhalt der Ware die Möglichkeit, diese zurückzugeben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die rechtzeitige Rücksendung der Ware (maßgeblich ist das Datum des Poststempels) an: FOG GmbH, Ausbau 2. D 14542 Werder (Havel) OT Leest.

3.2 | Ein Rückgaberecht besteht nicht,
a) wenn Sie kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind;
b) wenn die Ware nach Ihren Spezifikationen und/oder persönlichen Wünschen und Anforderungen angefertigt wurde;
c) wenn die Ware in ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist;
d) wenn wir Ihnen Audio- , Videoaufzeichnungen oder Software geliefert und Sie diese entsiegelt haben

4 | Ansprüche bei Mängeln

5.1 | Weist die von uns gelieferte Ware Mängel auf, so haben wir das Recht, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie nur mit unangemessen hohen Kosten, Aufwand oder Zeitlauf zu bewirken, sind Sie berechtigt, nach Ihrer Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle unangemessen hoher Kosten, Aufwand oder Zeitlauf können wir die Nacherfüllung verweigern. Ihre Rechte auf Minderung oder Rücktritt bleiben hiervon unberührt.

5.2 | Weitergehende Ansprüche Ihrerseits, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir uns vorsätzlich, grob fahrlässig oder wesentliche Vertragspflichten verletzend verhalten haben. Satz 1 gilt ebenfalls nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ihr Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

5.3 | Wenn Sie Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Sofern Sie Unternehmer sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

5 | Eigentumsvorbehalt

4.1 | Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung unserer Forderung gegen Sie. Sofern Sie Unternehmer iSd. §14 BGB sind, bleibt die Ware auch dann unser Eigentum, bis alle Ansprüche, die wir gegen Sie haben, erloschen sind. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

4.2 | Wenn Sie Unternehmer sind, treten Sie uns für den Fall der – im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zulässigen – Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt zur Tilgung unserer sämtlichen Forderungen die Ihnen aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen Ihre Kunden sicherheitshalber ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert oder vermietet, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbar wurde, so treten Sie uns mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung bzw. des Gesamtmietzinses ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht.

4.3 | Verarbeiten Sie die Vorbehaltsware, bilden Sie sie um oder verbinden Sie sie mit anderen Gegenständen, so erfolgt dies alles für uns. Wir werden unmittelbar Eigentümer der hierdurch hergestellten Sache. Ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich, so sind wir uns darüber einig, dass wir zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung Eigentümer der Sache werden. Sie verwahren die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese neue Sache gilt als Vorbehaltsware. Sofern die Veränderung der Sache mit Gegenständen erfolgt, die nicht Ihr Eigentum sind, werden wir Miteigentümer der neuen Sache und zwar in Höhe des Anteils, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt.

4.4 | Verbinden Sie die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so treten Sie Ihre Forderung, die Ihnen als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherheitshalber an uns ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Sind Sie Eigentümer des Grundstücks oder steht Ihnen aus anderen Rechtsgründen ein Anspruch auf den Mietzins aus diesem Grundstück zu, so treten Sie auch diesen Mietzins an uns ab. Für die Höhe der Forderung gelten die Vereinbarungen gem. 3.3 entsprechend.

4.5 | Die gelieferte Ware darf vor der kompletten Bezahlung oder vor der Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel oder Schecks ohne unsere Zustimmung nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden.

4.6 | Treten die Voraussetzungen gem. Ziff. 2.6 dieser Vereinbarung ein, so sind wir berechtigt, sämtliche noch unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an uns zu nehmen. Sie gewähren uns oder unserem Beauftragten während der Geschäftszeiten Zutritt zu Ihren sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.

4.7 | Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen Sie aus der laufenden Geschäftsbeziehung insgesamt um mehr als 20 %, so werden wir auf ihr entsprechendes Verlangen hin, Ihnen zustehende Sicherungen nach Ihrer Wahl freigeben.

6 | Haftung

6.1 | Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften wir und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Ihre Schadensersatzansprüche nach den allgemeinen Regeln wie folgt:

a) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) die Haftung für Sachschäden ist auf 250.000,– EUR je Schadensereignis und 500.000,– EUR insgesamt beschränkt.
c) die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkung unter b) und der Haftungsausschluss unter c) gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir für Mängel und Folgeschäden, die durch die Verbindung der von uns gelieferten Waren mit anderen Produkten entstehen, nur haften, wenn diese nachweisbar aufgrund eines Mangels der von uns gelieferten Komponente beruhen. Liegt der Mangel in einer nicht von uns gelieferten, aber mit der von uns gelieferten Ware verbundenen Komponente, so ist unsere Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Software. Funkgesteuerte Anlagen, Datenübertragungen u.ä. unterliegen nach derzeitigem Entwicklungsstand dem seltenen Risiko von Fehlsteuerungen. Soweit dies nicht auf einem Mangel der von uns gelieferten Anlage oder Einzelteile nach dem bei ihrer Herstellung bzw. Lieferung aktuellen Stand der Technik beruht, ist unsere diesbezügliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle übrigen von uns hergestellten und/oder gelieferten Waren und insbesondere bei bestimmungsfremder Verwendung. Vor Inbetriebnahme der von uns gelieferten Produkte oder damit verbundener Anlagen sind Sie verpflichtet, das Produkt oder die Anlage auf fehler- und störungsfreien Betrieb zu prüfen. Die Einhaltung der für den Betrieb des Systems vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen müssen Sie gewährleisten. Behördliche Genehmigungen , Zulassungen etc. holen wir nicht ein. Dies ist Ihre Aufgabe. Damit verbundene Kosten gehen zu Ihren Lasten.

7 | Gerichtsstand

7.1 | Sind Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist – auch für Scheck- und Wechselverfahren – Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn Sie im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.

8 | Salvatorische Klausel

8.1 | Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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